FAQs

Kostet es etwas Bezugsberechtigte/r der LSG zu werden?

Die Registrierungsgebühr beträgt einmalig EUR 50 für alle über 20-Jährigen bzw. EUR 10 für jene, die vor dem 20. Lebensjahr betreten (also bis ein Tag vor dem 20. Geburstag). Ist das 20. Lebensjahr als Bezugsberechtigte/r überschritten, müssen natürlich keine EUR 40 nachgezahlt werden.

Mit welchen Sendeunternehmen rechnet die LSG ab ?

Die LSG rechnet Sendeeinsätze mit dem ORF und den österreichischen Privatsendern ab, die auf Vertragsverhältnis mit der LSG eingegangen sind. Darüber hinaus erhält die LSG direkte und indirekte Abrechnungen und Auszahlungen von Schwestergesellschaften aus 23 anderen Ländern zwecks Verteilung an die LSG-Bezugsberechtigten.

Was sind direkte und indirekte Abrechnungen?

Die direkte Abrechnung erfolgt pro Sendeminute, die indirekte Abrechnung kann aufgrund inkompatibler Systeme mit dem Ausland nur pauschal verteilt werden.

Auf welcher Basis werden Sendeeinsätze berechnet?

Die LSG erhält von den Sendeanstalten Sendemeldungen. Jeder Sendeeinsatz wird EDV–unterstützt verarbeitet und den registrierten Musiktitel zugeordnet. Es wird jährlich der Minutenwert aufgrund des jeweiligen Aufkommens für ORF und Privatsender neu berechnet. Dieser fällt bei Privatradios aufgrund des geringeren Inkassos entsprechend geringer aus.

Kontakt

LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
Seilerstätte 18-20/2. Stock
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Fax: +43 (1) 5872194
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