Berechtigtenversammlung 2021 der LSG Interpreten

Am Mittwoch, 8. September 2021
um 10:30 Uhr (Einlass und Anmeldung ab 09:30 Uhr)

SimmCity
Simmeringer Hauptstraße 96A
1110 Wien

Ein barrierefreier Zugang ist über die Tiefgarage bzw. einen ebenerdig zu erreichenden Aufzug in der Grillgasse 9 verfügbar (siehe auch: http://simmcity.at/anfahrt/).

Tagesordnung:

  • Begrüßung
  • Bericht des Geschäftsführers
  • Wahl der Delegierten u. Ersatzdelegierten in den LSG-Beirat
  • Allfälliges Ende der Sitzung: ca. 13:00 Uhr

In jedem Fall ist die Beschlussfähigkeit der Versammlung 30 Minuten nach Beginn gegeben.

ACHTUNG! Sollte bis dahin keine Änderung eintreten, dürfen wir den Zutritt zur Berechtigtenversammlung nur Personen gestatten, die eine FFP-2-Maske tragen.

Anmeldung

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Teilnahme ausschließlich bei vorheriger schriftlicher Anmeldung per Post, via Email (office@lsg-interpreten.com) oder auf unserer Website über folgenden Link https://www.lsg-interpreten.com/opage/LSG-Anmeldung/, und zwar unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Adresse sowie einer Ihnen zugänglichen E-Mail-Adresse (falls vorhanden) möglich ist. Anmeldeschluss ist am Mittwoch, dem 1. September 2021, 24 Uhr. Bringen Sie zur Veranstaltung bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit, damit wir Ihre aktive Wahlberechtigung überprüfen können.

Vollmacht

Falls Sie von der persönlichen Teilnahme – etwa auch aufgrund der Covid-19-Situation – Abstand nehmen möchten/müssen, dessen ungeachtet aber an der Wahl teilnehmen wollen, gibt es zwei Alternativen:

a) Sie können eine andere LSG-Interpreten bezugsberechtigte Person, die für die Teilnahme angemeldet und stimmberechtigt ist, schriftlich bevollmächtigen, um für Sie Ihre Stimme abzugeben. Dazu müssen Sie sich aber wegen Ihrer Teilnahme an der Wahl trotz Abwesenheit vorher auf die oben angeführte Art anmelden und dabei die Person, die Sie bevollmächtigen bekannt geben.

Eine bezugsberechtigte Person kann maximal zwei andere Teilnahmeberechtigte vertreten. Die bevollmächtigte Person muss die schriftliche Vollmacht (docx, pdf) vor Beginn der Versammlung abgeben.

b) Es geht aber auch einfacher! Nämlich, wenn Sie einen Internetanschluss haben: Diesfalls können Stimmabgaben zur Wahl jedoch nur vorab, nämlich von Dienstag, dem 24. August 2021, 11 Uhr bis spätestens Mittwoch, 1. September 2021, 24 Uhr über folgendes Online-Formular via E-Mail vorgenommen werden: http://www.lsg-interpreten.com/opage/LSG-Abstimmung/. Die Stimmabgabe ist nicht widerrufbar.

Delegierten-Wahl

Wahl von zwei Delegierten der Berechtigtenversammlung gemäß § 6 Abs 2 VerwGesG 2016 und § 13 LSG-Gesellschaftsvertrag in den LSG-Beirat:

Seit der letzten Wahl wirkt die Berechtigtenversammlung durch ihre beiden folgenden Delegierten bzw. ihre Ersatzdelegierten im LSG-Beirat auf Interpretenseite mit:

Philipp Kullnig, Ersatz: Peter Siakala
Robert Brunnlechner, Ersatz: Roman Lauder

Kandidatur

Wenn Sie Ihr passives Wahlrecht ausüben wollen, sich also als Delegierte/r zur diesjährigen Wahl stellen möchten, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen (s. § 13 Abs 4 LSG-Gesellschaftsvertrag) und Hinweise:

Bezugsberechtigte, die für die Wahl zum Delegierten oder Ersatzdelegierten kandidieren, müssen seit mindestens zwei Jahren Bezugsberechtigte der LSG-Interpreten sein, in keinem Konflikt zu den Interessen der Gesellschaft stehen und ihre Kandidatur fristgerecht schriftlich der Gesellschaft – am besten mit einem kurzen Lebenslauf – bekannt geben. Die LSG ist berechtigt, gültige Kandidaturen (samt Lebenslauf oder sonstiger Kurzpräsentation) auf ihrer Website zu veröffentlichen. Wahlkandidaten müssen ausnahmslos zur Berechtigtenversammlung erscheinen, um ihre etwaige Wahl annehmen zu können.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind zulässig. Diese müssen die Gruppierung „2 Delegierte, 2 Ersatzdelegierte“ aufweisen sowie kurze Lebensläufe der KandidatInnen beinhalten und bis spätestens 13. August 2021 schriftlich per E-Mail an office@lsg-interpreten.com übermittelt werden. Diese werden dann geprüft und spätestens ab 18. August 2021 online abrufbar sein.

Gemäß § 13 Abs 4 des LSG-Gesellschaftsvertrags ist es der Geschäftsführung gestattet, ihrerseits Wahlvorschläge zu präsentieren. Hiermit unterbreitet die Geschäftsführung der LSG-Interpreten folgende Wahlvorschläge:

Wahlvorschlag Nr. 1:

Philipp Kullnig, Ersatz: Phoebe Violet Iordanova
Robert Brunnlechner, Ersatz: Mag. Dr. Michael Linus Bock