Wurde Ihre Leistung als Interpret auf einem zu Handelszwecken hergestellten Tonträger festgehalten und im Rundfunk wiedergegeben, dann haben Sie Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
Dies hier ist die LSG Seite für Interpreten. Bei Fragen oder Ansuchen betreffend Labels und Musikvideos wenden Sie sich bitte an die LSG der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos.
Was wir tun
Die LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH ist eine 1968 gegründete gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Interpreten und Tonträgerherstellern (Labels) bzw. Musikvideo-Produzenten.
In unserer Funktion als Treuhänder heben wir für RechteinhaberInnen Entgelte für die Verwertung sogenannter im Urheberrecht geregelten Leistungsschutzrechte ein und verteilen diese einmal jährlich gemäß unserer Verteilungsbestimmungen an die bei uns registrierten Bezugsberechtigten. Derzeit sind dies über 18.500 Personen. Hinzu kommen die InterpretInnen, die Bezugsberechtigte von entsprechenden ausländischen Verwertungsgesellschaften sind, mit denen wir Kooperationsverträge abgeschlossen haben.
Wir verwalten die Rechte insbesondere von Musikern, Sängern, Solisten, Ensembles, Orchester, Dirigenten und deren RechtsnachfolgerInnen.
Gerne stehen wir Ihnen für Nachfragen zur Verfügung:
Leiter Abteilung national
Joachim.Bojer@lsg-interpreten.com
Leiterin Abteilung international
Erika.Hackelbauer@lsg-interpreten.com
Informationen betreffend die Rechtewahrnehmung von Labels und Musikvideo-Produzenten finden Sie unter www.lsg.at.