Die LSG macht Ansprüche auf Speichermedienvergütung geltend und hat laut rechtlichen Bestimmungen einen Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE-Fonds) geschaffen. 50% der Gesamteinnahmen der LSG-Interpreten aus Speichermedienvergütung werden zur Förderung künstlerischer Projekte oder für soziale Unterstützungsmöglichkeiten verwendet.
Die andere Hälfte wird unseren Bezugsberechtigten über die jährliche LSG-Hauptabrechnung Ende September zugeführt.
Förderansuchen können über folgendes Formular per E-Mail an
foerderungen@lsg-interpreten.com eingereicht werden.
Alle Ansuchen werden dem zuständigen Beschlussorgan, dem Vorstand der OESTIG in den SKE-Ausschusssitzungen, die im Zuge der OESTIG-Vorstandssitzungen stattfinden, zur Beschlussfassung vorgelegt.