Die LSG macht Ansprüche auf Speichermedienvergütung geltend und hat laut rechtlichen Bestimmungen einen Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE-Fonds) geschaffen. 50% der Gesamteinnahmen der LSG-Interpreten aus Speichermedienvergütung werden zur Förderung künstlerischer Projekte oder für soziale Unterstützungsmöglichkeiten verwendet.
Die andere Hälfte wird unseren Bezugsberechtigten über die jährliche LSG-Hauptabrechnung Ende September zugeführt.
Förderansuchen können über folgendes Formular per E-Mail an
foerderungen@lsg-interpreten.com eingereicht werden.
Alle Ansuchen werden dem zuständigen Beschlussorgan, dem Vorstand der OESTIG in den SKE-Ausschusssitzungen, die im Zuge der OESTIG-Vorstandssitzungen stattfinden, zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Termine werden auf der Startseite avisiert. Ansuchen können bis zu einer Woche vor der jeweiligen Sitzung eingereicht werden. Ansuchen, die nach dieser Frist einlangen, werden beim darauffolgenden Termin behandelt.