Registrierung durch internationale Agenturen und Gesellschaften

Wer kann bei der LSG als Bezugsberechtigte/r registriert werden?

Registriert kann grundsätzlich jeder Interpret werden, der bei keiner anderen Verwertungsgesellschaft ein Mandat für Österreich besitzt. Ein Mandat bei einer anderen Gesellschaft führt zu einem sogenannten Mandatskonflikt, der eine Tantiemen-Auszahlung verhindert. Hier muss geklärt werden, von welcher Verwertungsgesellschaft ein Interpret sich (für welche Region) vertreten lassen möchte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Musiker Anspruch auf Vergütung aus Österreich hat?

  • Aufrechtes regionales oder weltweites Mandat bei der LSG-Interpreten

Schritte zur Registrierung

  • Alle Dokumente laut Checkliste für die Registrierung internationaler Agenturen vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen, vom Interpreten unterzeichnen lassen und im Original per Post zusenden.

  • Wurden alle Dokumente ordnungsgemäß geliefert, erhalten Sie von uns die Zahlungsaufforderung per Email für die einmalige Registrierungsgebühr in der Höhe von EUR 50,–  bzw. EUR 10,- sowie nach Eingang der Registrierungsgebühr ein von der Geschäftsführung gegengezeichnetes Vertragsexemplar per Post.

    Im Verwendungszweck bitte den Namen des Antragstellers sowie die Rechnungsnummer nicht vergessen!

Sobald der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist, ist der Interpret Bezugsberechtigter der LSG-Interpreten.

WICHTIG

Bitte unbedingt die Checkliste beachten und Dokumente vom Interpreten unterzeichnen lassen!